Jäger nutzen das Wild nachhaltig, d. h. sie entnehmen nur so viel aus der Wildbahn, wie jährlich "nachwächst". Darüber hinaus erhalten und pflegen Jäger die Lebensräume der Wildtiere und sorgen so für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sowie einen gesunden Wildbestand in unserer Kulturlandschaft.
Um einen Beitrag zur regionalen Versorgung zu leisten, gibt es bei uns frisches Wildfleisch aus dem Golser Revier zu erwerben.
Unser Wild ist im natürlichen Lebensraum aufgewachsen, hat sich von heimischen Kräutern und Gräsern ernährt und bietet daher höchste Fleischqualität.
Unsere Vision
- Erhaltung und Verbesserung eines artgerechten, gesunden Wildbestandes und eines stabilen, wildtiergerechten Lebensraumes
- verantwortungsbewusste, nachhaltige Hege und Pflege
- Vermeidung landwirtschaftlicher Schäden z.B. Verbiss in Weingärten und Feldern
- Pflege des jagdlichen Brauchtums als kulturellen Ausdruck unserer Liebe zur Natur
- Achtung des Wildtiers als Mitgeschöpf
- Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung für das Zusammenwirken von Wildtierwelt und Jagd
- Umsetzung von Projekten z.B. Wildverkauf in Direktvermarktung oder bei Veranstaltungen
- Aus- und Weiterbildung unserer Jagdausübungsberechtigten
Der Jäger der regionalste Nahversorger!
Beste Wildfleisch Qualität aus dem Golser Jagdrevier
Wildfleisch hat einen niedrigeren Fettgehalt als das Fleisch von landwirtschaftlichen Nutztieren und einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren, ist vitamin- und mineralstoffreich, vor allem an Spurenelementen Eisen, Zink, Selen und Vitamin B2.
Natürlicher geht's kaum.
Das hat einen positiven Einfluss auf unser Herz-Kreislauf-System.
Preisauskunft, Verfügbarkeiten, Vorbestellungen und Abholung
GOLSER WILD - Hans Weiss
Am Berg 11, 7122 Gols
Tel. 0664/3735713
Email: [email protected]
www.golserwild.at
Gültige Rechtslagen zur Direktvermarktung:
Fleischuntersuchungsgesetz(BGBL,Nr.:522/1982)
Wildfleischverordnung (BGBL,Nr.:400/1994)
EU Hygienepaket(EG) NR.:178/2002; 852/2004; 853/2004; 854/2004
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG;BGBL I., Nr.:13/2006)
Lebensmitteldirektvermarktungsverordnung ( BGBL II, Nr.:108/2006)